EINFÜHRUNG DES GESETZLICHEN MAHNWESENS

Veröffentlicht am: 05.07.2023
Liebe Draßburgerinnen!
Liebe Draßburger!
Mit der nächsten Vorschreibung (Fälligkeit: 15.8.2023 ) wird das gesetzlich vorgeschriebene Mahnwesen eingeführt.

Damit Zahlungen nicht in Vergessenheit geraten und keine Spesen entstehen, empfiehlt sich die Erteilung eines SEPA-Mandats.

Sollte bei Ihnen aktuell ein Rückstand bestehen, erhalten Sie noch im Juli letztmalig eine nachweisliche Zahlungserinnerung und so die Möglichkeit den Rückstand ohne weitere Spesen zu begleichen. Gerne können Sie sich auch telefonisch an das Gemeindeamt wenden und rückfragen, ob ein Rückstand besteht.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Mahnwesen entnehmen Sie bitte der Beilage “Strenge Rechnung, Gute Freunde.“

Ein SEPA-Mandat steht ebenfalls zum Download zur Verfügung!

Wir danken für Ihr Verständnis!
Strenge Rechnung, gute Freunde.
SEPA Mandat